Die Alzheimererkrankung gehört mit zu den demenziellen Erkrankungen und äußert sich im Anfangsstadium in Wortfindungschwierigkeiten und Schwierigkeiten bei der Orientierung. Die Diagnose Alzheimer wird jedoch erst gestellt, wenn die genannten Symptome über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gehäuft auftreten.
Das amerikanische ‚National Institute on Aging‘ nennt sieben alzheimertypische Verhaltensweisen, bei deren Auftreten das Hinzuziehen eines Arztes ratsam ist. Unterschieden wird Alzheimer in verschiedene Stadien. Beim Prädemenzstadium, das bereits acht Jahre vor der eigentlichen Erkrankung auftreten kann, handelt es sich um geringe neurologische Veränderungen, die vor allem die geringere Aufnahmefähigkeit neuer Informationen zur Folge haben. Bei Fortschreiten der Krankheit im Früh- und Mittelstadium ist das Langzeitgedächtnis noch gegenwärtig, während aktuellere Ereignisse schnell vergessen werden. Die Feinmotorik ist nicht mehr so gut wie zuvor und es kann zu Schwierigkeiten beim Ankleiden oder ähnlichen Tätigkeiten kommen. Im Endstadium verändert sich die Psyche des Patienten stark und dieser ist meist nicht mehr in der Lage Freunde und Bekannte zu erkennen. Es kann sogar zu scheinbar unbegründeten Wutanfällen und durch Muskelschwund auch zu Inkontinenz kommen. Auffällig sind in diesem Stadium vor allem die Trippelschritte und die unsicheren Bewegungen des Erkrankten. Hilfe für Angehörige bietet zum Beispiel die deutsche Alzheimergesellschaft oder die Alzheimerberatung .
Die Pflege eines Demenzerkrankten ist ein Full-Time-Job und kann für Angehörige sehr belastend werden. Unterstützend zur Pflege zu Hause, ist als Unterstützung die Tagespflege oder eine Kurzzeitpflege zu empfehlen, die sicher stellt, dass der Erkrankte weder die Nahrungsaufnahme noch die Körperpflege vergisst. Durch die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist ein finanzieller Zuschuss der Krankenkasse möglich. Bei der Einstufung in eine Pflegestufe sollten Angehörige auf die Besonderheiten der Demenz hinweisen. Demenz-Kranke können oft noch das Essen oder den Toilettengang selbst vornehmen, brauchen aber trotzdem ständige Betreuung. Bei der Beantragung sollte auf die besonderen Umstände, die Krankengeschichte hingewiesen und eine Fremdanamnese bereitgestellt werden.